1.Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise
Soweit nicht anders angegeben wird, halten wir uns an die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise gebunden. Alle in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet. Bei Aufträgen unter einem Nettowarenwert von EU 1.000,00 werden Porto- und Versandkosten gesondert berechnet. Auslandsaufträge erfolgen grundsätzlich unfrei. Aufgrund von schwankenden Wechselkursen behalten wir uns vor, die in der Preisliste aufgeführten Preise jederzeit zu ändern. Mögliche Preiserhöhungen werden rechtzeitig vor Auftragsausführung mitgeteilt.

4. Lieferung
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Auftrages zurückzutreten.

Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unser Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, steht dem Käufer ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Gewährleistung
Wir gewähren auf alle Produkte eine Garantie von 24 Monaten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Garantie gilt ab Verkaufsdatum. Bei Garantieleistungen hat der Käufer hierüber den Nachweis zu führen, und zwar in Form einer Rechnungskopie. Werden unsere Betriebs- und Wartungsarbeiten nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird von dem Käufer ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, erfolgt nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung. Der Käufer hat hierzu das fehlerhafte Gerät an uns zu liefern. Stellen wir bei dem Einschicken von Geräten zur Garantie-Reparatur oder zur Reparatur fest, dass diese nicht defekt sind, werden von uns Überprüfungs- und Versandkosten berechnet. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Klauseln enthalten ausschließlich die Gewährleistung für unsere Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden sichern sollen.
Wird die Nachbesserung durch Rücksendung des Gerätes durchgeführt und tritt während der Dauer der Nachbesserung in unseren Räumlichkeiten eine Verschlechterung oder Beschädigung des Gerätes auf, so haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt und zukünftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitungen oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) an uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Geräte, an denen unser Miteigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann an uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

8. Zahlung
Grundsätzlich erfolgt die Lieferung, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gegen Barzahlung. Bei Lieferung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Sollte der Käufer die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen weitere Belieferungen nur gegen Barzahlung.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des zu den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Verzugszinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlungen eingestellt werden, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

9. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubte Handlung sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sind gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Geräte ohne Zulassung (ohne FTZ- bzw. DPD-Nummer) dürfen in Deutschland nicht bzw. nur bei bestimmten Produkten mit Einschränkungen betrieben werden (für das Ausland gelten die jeweiligen Bestimmungen). Der Käufer bzw. Händler ist verpflichtet, den Endabnehmer über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung ausführlich und gesondert zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im übrigen die vorstehende Haftungsbeschränkung.

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